FAQ

FAQ- „Windenergie“ in der Stadt Bad Hönningen

Bleibt der Strom in der Region?

Der geplante Windpark wird aufgrund der Menge des bereit gestellten Stroms in das Hochspannungsnetz (110 kV) einspeisen. Grundsätzlich kommt im Netz Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen zusammen. Eine Unterscheidung nach erneuerbaren oder fossilen Erzeugungsquellen ist nicht möglich. Der in der Region produzierte Strom aus Windenergie erhöht jedoch den Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen produzierten Stroms im Netz und trägt maßgeblich zur Energiewende bei. Der Strom aus dem Windpark steht rein rechnerisch den Bürgern in der Verbandsgemeinde Bad Hönningen zur Verfügung.

 

Ist der von Windrädern produzierte Strom zu teuer?

Nein. Windenergie an Land ist eine der effektivsten und kostengünstigsten Methoden, um klimafreundlich Strom zu produzieren. 2022 machte die Windenergie laut Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE rund 25 Prozent des Strommixes in Deutschland aus und liegt damit auf Platz 1. Der weitere Ausbau der Windenergie ist unverzichtbar für eine bezahlbare Energiewende.

Bei der Stromerzeugung durch Windenergie entstehen zudem praktisch keine Abgase, Abfälle oder Abwässer und damit so gut wie keine Folgekosten. Externe Folgekosten sind Kosten durch Umweltzerstörung, die nicht im Strompreis berücksichtigt werden und die die Allgemeinheit trägt. Würden die gravierenden Folgekosten der Produktion von Atom- sowie Kohlestrom (Endlagerung, Umweltschäden usw.) nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern auf den Strompreis umgelegt, wäre diese Umlage doppelt so teuer wie die für erneuerbare Energien.

 

Haben wir genügen Wind in der Region, der den Betrieb einer Windenergieanlage rechtfertigt?

Die Windverhältnisse in der Region können im Energieportal RLP https://map1.sgdnord.rlp.de/kartendienste_rok/index.php?service=energieportal eingesehen werden.

Die Windverhältnisse sind für den Betreiber und Projektierer neben der Infrastruktur, die zu planen ist, dass wesentliche Kriterium zur Errichtung einer Windenergieanlage.

Bei der Gebietsauswahl werden dann erste Berechnungen anhand der Standortplanung durchgeführt. Hierfür werden spezielle Computerprogramme herangezogen, die auf Basis der Winddaten des Deutschen Wetterdienstes Aussagen zu den lokalen Windverhältnissen treffen und berechnen können.

Zur genauen Ermittlung der standörtlichen Windverhältnisse werden dann im weiteren Planungsprozess Messungen mit einem Lidarsystem durchgeführt, die in der Lage sind, die genauen Windverhältnisse im Bereich der Nabenhöhe einer Windenergieanlage zu ermitteln. Mit diesen Daten sind dann abschließende Gutachten zu erstellen.

Hieraus werden dann TR6 konforme Gutachten erstellt, die die Windverhältnisse am Standort bewerten. Diese Gutachten sind von zwei vereidigten Sachverständigen einzuholen und dienen als Basis für die Bankenfinanzierung.

Im Falle der Standorte in Bad Hönningen wurden im Jahr 2024 zusätzlich von einem unabhängigen Gutachter eine Vorabschätzung der Windverhältnisse eingeholt. Auch diese Berechnungen ergaben gleichlautende Ergebnisse wie die eigenen standörtlichen Berechnungen und die im Energieportal dargestellten Ergebnisse.

 

Wer wird die Anlagen betreiben?

Der Windpark wird geplant, entwickelt und gebaut von der gemeinsamen Projektentwicklungsgesellschaft der BMR energy solutions und der SÜWAG. Die gesamten Kosten – bis zur Inbetriebnahme – und das gesamte Risiko wird von diesen beiden Partnern getragen. Mit Inbetriebnahme kann die Stadt Bad Hönningen aufgrund der im Pachtvertrag gewährten Option zur Teilhabe an der Betreibergesellschaft mit einsteigen.

 

Was haben die Bürger von Windenergie?

Der Windpark erzeugt saubere, erneuerbare Energie und reduziert damit die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Dies trägt zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bei und unterstützt die Umweltziele zur Bekämpfung des Klimawandels.

Die zusätzlichen Einkünfte aus der Pacht der kommunalen Flächen und einer möglichen Beteiligung am Energiepark können diese Einnahmen einen erheblichen Beitrag zum Haushalt der Stadt leisten. Sie können für verschiedene Zwecke verwendet werden, wie beispielsweise zur Verbesserung der Infrastruktur, Unterstützung lokaler Projekte, Investitionen in Bildung oder Gesundheitsdienste, zur Senkung von Steuern oder zur Schaffung von Rücklagen für die Zukunft.

Bei Gründung einer Bürgergenossenschaft bietet dies zusätzlich die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt, aktiv an der Energiewende teilzuhaben und direkten Nutzen aus dem erneuerbaren Energieprojekt zu ziehen.

 

Wie sicher sind Windenergieanlagen?

Windenergieanlagen gelten im Allgemeinen als sicher, aber wie jede Technologie haben sie auch potenzielle Risiken. Hier sind einige Sicherheitsaspekte:

  • Strukturelle Integrität: Moderne Windenergieanlagen werden so konstruiert, dass sie starken Winden standhalten. Dennoch können extreme Wetterbedingungen wie Stürme oder Blitzschläge zu Schäden führen. Regelmäßige Inspektionen und Wartungsarbeiten sind wichtig, um die strukturelle Integrität zu gewährleisten.
  • Brandrisiken: Obwohl Brände bei Windenergieanlagen relativ selten sind, können sie vorkommen; oft durch technische Probleme oder Blitzschläge ausgelöst. Die Brände können Herausforderungen bei der Löschung in großen Höhen darstellen und erfordern spezielle Löschanlagen oder -techniken.
  • Betriebssicherheit: Es besteht immer das Risiko von Betriebsstörungen oder Fehlfunktionen, die die Sicherheit beeinträchtigen könnten. Ein guter Wartungsplan und eine sorgfältige Überwachung der Anlagen sind notwendig, um potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
  • Absturzgefahr: Obwohl sehr selten, kann es vorkommen, dass Teile von Windenergieanlagen herunterfallen oder dass es zu Unfällen in der Nähe der Anlagen kommt. Deshalb werden Sicherheitszonen um Windparks eingerichtet, um Risiken für die Öffentlichkeit zu minimieren.
  • Elektrische Sicherheit: Windenergieanlagen erzeugen erhebliche Mengen elektrischer Energie. Es ist wichtig, dass strenge Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um Stromschläge oder andere elektrische Gefahren zu vermeiden.

Die Industrie setzt sich intensiv dafür ein, die Sicherheit von Windenergieanlagen kontinuierlich zu verbessern. Technologische Fortschritte, strenge Sicherheitsstandards und regelmäßige Inspektionen tragen dazu bei, das Risiko von Unfällen zu minimieren.

 

Macht Infraschall von Windenergieanlagen krank?

Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windenergieanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das Belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen, wie zum Beispiel die Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg oder die Langzeitstudie des technischen Forschungszentrums Finnland (VTT).

Im April 2021 wurde zudem bekannt, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Schallbelastung durch Windenergieanlagen jahrelang zu hoch veranschlagt hatte. Ihre Studie „Der unhörbare Schall von Windkraftanlagen“ von 2005 wird oft als Argument gegen die Errichtung von Windenergieanlagen herangezogen. Die Lautstärke war 36 Dezibel niedriger als ursprünglich in der Studie angegeben. Da der Schalldruck exponentiell ansteigt, bedeuten zehn Dezibel mehr ein zehnmal so lautes Geräusch. Experten schätzen, dass die Studie die Infraschallwerte insgesamt um den Faktor 10.000 zu hoch ansetzte. Wirtschaftsminister Peter Altmaier entschuldigte sich für diesen Fehler und räumte ein, dass die Akzeptanz der Windenergie unter den falschen Zahlen gelitten habe.

 

Wie hoch ist die Lärmbelästigung durch die Anlagen und was wird dagegen getan?

Um eine Genehmigung für eine Windenergieanlage zu bekommen, müssen wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden:

Art der baulichen Nutzung

Tags

Nachts

Industriegebiet

70 dB(A)  

70 dB(A)

Gewerbegebiet

65 dB(A)

50 dB(A)

Kern-, Dorf-, Mischgebiet

60 dB(A)

45 dB(A)

Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet    

55 dB(A)

40 dB(A)

Reines Wohngebiet

50 dB(A)

35 dB(A)

Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt

45 dB(A)

35 dB(A)

Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A).

Die Schallbelastungen durch eine Windenergieanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast (also mit maximal möglicher Leistung) laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm.

Die Windenergieanlagen im geplanten Projekt Bad Hönningen werden in einem Abstand von mehr als 900 Metern zur bestehenden Wohnbebauung errichtet, sodass hier die vorgegebenen Grenzwerte eingehalten werden.

 

Werden Schlagschatten der Rotorblätter auf den Ort fallen?

Die drehenden Rotorblätter einer Windenergieanlage erzeugen einen sich bewegenden Schatten. Der wiederholte Wechsel zwischen Licht und Schatten kann als störend empfunden werden. Für den Schattenwurf der Rotorblätter gibt es definierte Immissionsschutzrechtliche Anforderungen, die bei der Planung und Genehmigung zu berücksichtigen sind. Demnach muss eine Windenergieanlage vorübergehend abgeschaltet werden, wenn ihr Schatten länger als 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten am Tag auf ein Wohnhaus fällt.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahren ist durch ein unabhängiges Fachgutachterbüro eine Schattenwurfprognose zu erstellen, anhand derer die Einhaltung der Richtwerte nachzuweisen ist. Ist eine Überschreitung der Richtwerte möglich, muss die Einhaltung durch geeignete technische Maßnahmen, z.B. zeitweise Abschaltung der jeweiligen Windenergieanlage eingeleitet werden.

 

Sind Windenergieanlagen gesundheitsgefährdend?

Die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Gesundheit sind Gegenstand von Studien und Diskussionen. Es gibt Befürchtungen, dass Infraschall, der von den sich drehenden Rotorblättern erzeugt wird, negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben könnte. Infraschall sind Schallwellen mit niedriger Frequenz, die für das menschliche Ohr nicht hörbar sind.

Jahrelang wurde ein vermeintlich hoher Anteil von Infraschall den Windrädern nachgesagt. Dabei hat sich die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) schlicht verrechnet, das Wirtschaftsministerium längst für den Fehler entschuldigt. Auch eine neue Schlaflabor-Studie zeigt keinerlei Beeinträchtigungen. Doch der Irrtum hält sich hartnäckig.

Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und andere Gesundheitsorganisationen haben Studien durchgeführt, um die potenziellen Auswirkungen von Infraschall auf die Gesundheit zu bewerten. Bisher gibt es keine Belege dafür, dass Infraschall in der Nähe von Windenergieanlagen direkt gesundheitsschädlich ist.

 

Leuchten die Lichtsignale an „Windrädern“ dauerhaft?

Seit Januar 2023 gilt für Windenergieanlagen die Pflicht zur sogenannten „Bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung“. Das heißt, die Lichter an der Anlage blinken nur, wenn sich tatsächlich ein Flugzeug nähert. Somit wird die Häufigkeit der wahrzunehmenden Lichtsignale um ein Vielfaches verringert.

 

Welche Auswirkungen hat der Bau eines Windparks für die Natur- und den Artenschutz?

Windenergieanlagen sind ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Das Bundesnatur­schutzgesetz sieht vor, dass Eingriffe zunächst zu minimieren sind, sodass die geringstmögliche Belastung für die Natur daraus entsteht.

Vor diesem Hintergrund haben wir die Naturparkkernzone und FFH-Gebiete komplett von jeglicher Bebauung mit Windenergie von vorherein nicht beplant. Dieser Bereich soll weiterhin bevorzugt den Zielen des Naturparks und der Erholung in der Natur dienen.

Im Vorfeld des Baus eines Windparks sind jedoch gemäß den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie des Gesetzes des Landes Rheinland-Pfalz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (LNatSchG) die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen.

In beiden Fällen dürfen keine bedrohten Tierarten durch die Anlagen gefährdet werden.

Insbesondere bei der Errichtung des Windparks stehen die Untersuchungen der Vogelwelt im Vordergrund. Hierbei werden insbesondere die sogenannten windkraftsensiblen Vogelarten gezielt untersucht.

 

Wie viel Platz benötigt eine Windkraftanlage?

Eine Windenergieanlage benötigt einen Kranstellplatz, der auf einer Fläche von rund 2500 Quadratmetern mit wasserdurchlässigem Schotter befestigt wird. Beim Aufbau einer Windenergieanlage werden zusätzlich temporäre Areale zur Lagerung und Montage benötigt, die nach der Fertigstellung des Windparks wieder in den Ursprungszustand zurückgebaut werden. Das konisch zulaufende Stahlbeton Fundament der Windenergieanlage (Durchmesser ca. 25m/ Dicke ca. 3,15m) wird in die Erde eingelassen und nimmt den Turm auf. Das Fundament ist auf die Ableitung der hohen statischen Lasten ausgelegt und hat eine Fläche von rund 450 Quadratmetern.

Für den Rückbau der Windenergieanlagen werden Rückbaubürgschaften bei der Genehmigungsbehörde für den Fall hinterlegt, dass die Betreibergesellschaft zum Laufzeitende nicht mehr existiert. Die Höhe dieser Rückbaubürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde bestimmt und ihre vertragliche Garantie ist Voraussetzung dafür.

 

Warum werden die Anlagen nach 25 Jahren zurückgebaut?

Die Windenergieanlage zum Ablauf der Vertragsdauer rückzubauen und gegebenenfalls durch eine neue zu ersetzen, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei 25 bis 30 Jahren liegt. Neben dem gewöhnlichen Verschleiß spricht noch ein anderes Argument für den Ersatz älterer Anlagen: Die Windenergie – als relativ „junge“ Technologie – entwickelt sich rasant weiter. In den letzten 20 Jahren hat sich die durchschnittliche Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen von 260 Kilowatt auf 2.600 Kilowatt verzehnfacht. Moderne Anlagen kommen sogar auf eine Leistung von 7.000 Kilowatt und mehr. In den nächsten 20 bis 30 Jahren wird es voraussichtlich ähnlich dynamische Fortschritte geben. Der Ersatz älterer Anlagen durch neuere, das so genannte Repowering, macht so einen vielfach höheren Stromertrag mit weniger Anlagen möglich.

 

Wieviel Strom erzeugt eine Windkraftanlage?

Der Energieertrag einer Windenergieanlage hängt von verschiedenen Faktoren ab, hauptsächlich den Windverhältnissen am Standort und der Leistungsklasse der Anlage.

Eine moderne Windenergieanlage mit 6-7 MW erzeugt an dem geplanten Standort im Gebiet Bad Hönningen etwa 16.000 MWh pro Jahr. Der durchschnittliche Stromverbrauch einer Familie in Deutschland beträgt etwa 3.500 bis 4.000 kWh pro Jahr. Das bedeutet, dass der jährliche Energieertrag einer 6-7 MW Anlage ausreicht, den Strombedarf von 4.000 bis 4.500 Haushalten pro Jahr zu decken.

 

Welche Auswirkungen haben die Informationen aus dem neuen digitalen Flächenportal „Erneuerbare Energien“ für das Land Rheinland-Pfalz auf das vorgesehene Projekt in Bad Hönningen?

Am 1. November 2024 wurde das digitale Flächenportal Erneuerbare Energien (FPEE) durch das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz gemeinsam mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) vorgestellt. Das FPEE führt wesentliche genehmigungsrelevante Informationen und Daten in einem einheitlichen Geografischen Informationssystem (GIS) visuell zusammen. Das FPEE dient Behörden und Projektentwicklern als wesentliches Hilfsmittel zur Identifikation von potentiellen Gebieten zur Windenergienutzung. Das FPPE kann jedoch keine konkrete Planung ersetzen und nimmt keine Abwägung der Planungsträger oder Entscheidung von Genehmigungsbehörden vorweg. Regionale und lokale Besonderheiten können im Flächenportal nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen zum Flächenportal Erneuerbare Energien Rheinland-Pfalz finden Sie auf der Homepage: https://rauminfo-fpee.de/index.php